Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 17neu
Artikel XVII.
Der gegenwärtige Vertrag tritt am eilften Tage nach der in Gemäßheit der Gesetze, welche in den Staatsgebieten der hohen vertragschließenden Theile bestehen, erfolgten Kundmachung in Wirksamkeit.
Von demselben Tage angefangen treten der Staatsvertrag vom 16. Juli 1853 und die Additional-Convention vom 18. März 1857 und 13. December 1872 außer Kraft.
Der gegenwärtige Vertrag tritt an deren Stelle und wird noch durch ein Jahr vom Tage der von Seite der einen der beiden vertragschließenden Theile erfolgten Kündigung in Wirksamkeit bleiben.
Es wird ratifiziert und die Ratificationen werden sobald als möglich zu Wien ausgewechselt.
Zur Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den gegenwärtigen Vertrag unterzeichnet und mit ihrem Siegel versehen.
Geschehen in Wien, am zwölften Tage des Monates Jänner im Jahre des Heiles Eintausend achthundert einundachtzig.
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