Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger××

Änderungen zwischen den Fassungen

Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger 1
Art. 17neu
in Kraft ab 26.05.1868 · idF RGBl. Nr. 49/1868 Art. 17↗RIS↗
Artikel 17.
Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit.