Rechtstracker.at
Norm
Fassungen
BGBl
Judikatur
Fassungsvergleich zu
Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger
×
alle §§
Art. 17
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 17
neu
in Kraft ab 26.05.1868 · idF
RGBl. Nr. 49/1868
Art. 17↗
RIS↗
Artikel 17.
Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit.