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Fassungsvergleich zu Verlauf der Staatsgrenze××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verlauf der Staatsgrenze 1
Art. 17neu
in Kraft ab 01.02.2012 · idF BGBl. III Nr. 176/2011 Art. 17↗RIS↗
Artikel 17
Die Vertragsstaaten kommen überein, dass die In-Kraft-Setzung von neuen Grenzdokumenten, die infolge von Änderungen technischer Standards eine präzisere Beschreibung des geltenden Staatsgrenzverlaufes ermöglichen und den Verlauf der Staatsgrenze nicht ändern, künftig hin durch ein Übereinkommen der beiden Regierungen erfolgen kann.