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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Korea/DVR)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Korea/DVR) 1
Art. 18neu
in Kraft ab 07.07.1979 · idF BGBl. Nr. 248/1979 Art. 18↗RIS↗
ARTIKEL 18
Dieses Abkommen tritt sechzig (60) Tage nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Urschrift in Wien am 8. Mai 1979 in englischer Sprache.