Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Korea/DVR)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 248/1979Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1979,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
07.07.1979
Unterzeichnungsdatum
08.05.1979
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER KOREANISCHEN DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK
StF: BGBl. Nr. 248/1979
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 18 am 7. Juli 1979 in Kraft.Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 18, am 7. Juli 1979 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik,
in der Absicht, die freundschaftlichen Kontakte zwischen den Völkern beider Länder zu erleichtern und die Beziehungen auf dem Gebiet des Luftverkehrs zwischen beiden Ländern im Einklang mit den Grundsätzen gegenseitiger Achtung der Unabhängigkeit und Souveränität, Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, Gleichheit, gegenseitigen Nutzens und freundschaftlicher Zusammenarbeit sowie in bezug auf die Errichtung und den Betrieb eines Fluglinien- und Bedarfsluftverkehrs zwischen ihren beiden Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu entwickeln, sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Fluglinienverkehr
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019
Dokumentnummer
NOR11011779
alte Dokumentnummer
N9197914162T