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Fassungsvergleich zu Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde××

Änderungen zwischen den Fassungen

Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde 1
Art. 18neu
in Kraft ab 25.10.2003 · idF BGBl. III Nr. 124/2004 Art. 18↗RIS↗
Artikel 18
In-Kraft-Treten
1. Dieses Protokoll tritt dreißig Tage nach dem Datum der Hinterlegung der zehnten Ratifikations-, Genehmigungs-, Annahme- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
2. Für jedes Mitglied der Behörde, das dieses Protokoll ratifiziert, genehmigt oder annimmt oder das diesem Protokoll nach Hinterlegung der zehnten Ratifikations- Genehmigungs- Annahme- oder Beitrittsurkunde beitritt, tritt dieses Protokoll am dreißigsten Tag nach Hinterlegung seiner eigenen Ratifikations-, Genehmigungs-, Annahme- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
Schlagworte
Ratifikationsurkunde, Genehmigungsurkunde, Annahmeurkunde