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Norm
Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
Fassungen
Art. 19 Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
BGBl
Art. 19 Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
Judikatur
Art. 19 Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
Art. 19 Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
Fassungsvergleich zu
Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
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Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 19
neu
in Kraft ab 17.06.1958 · idF
BGBl. Nr. 91/1958
Art. 19↗
RIS↗
Artikel XIX
Diese Konvention wird am Tag ihres Inkrafttretens beim Generalsekretär der Vereinten Nationen registriert.