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Fassungsvergleich zu Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes 1
Art. 19neu
in Kraft ab 17.06.1958 · idF BGBl. Nr. 91/1958 Art. 19↗RIS↗
Artikel XIX
Diese Konvention wird am Tag ihres Inkrafttretens beim Generalsekretär der Vereinten Nationen registriert.