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Fassungsvergleich zu Arbeitslosenversicherung (BRD)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Arbeitslosenversicherung (BRD) 1
Art. 19neu
in Kraft ab 01.10.1979 · idF BGBl. Nr. 392/1979 Art. 19↗RIS↗
Artikel 19
Ratifikation, Inkrafttreten
(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht
werden.
(2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.