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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen – Vietnam××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen – Vietnam 1
Art. 19neu
in Kraft ab 01.09.1995 · idF BGBl. Nr. 621/1995 Art. 19↗RIS↗
Artikel 19
REGISTRIERUNG
Dieses Abkommen und jede Abänderung davon sind beim Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und, wenn es gewünscht wird, beim Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.