Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – Vietnam
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 621/1995Bundesgesetzblatt Nr. 621 aus 1995,
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
LUFTVEHRSABKOMMEN (Anm.: richtig: LUFTVERKEHRSABKOMMEN) ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER SOZIALISTISCHEN REPUBLIK VIETNAM
StF: BGBl. Nr. 621/1995
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. 20 des Abkommens wurde am 20. Mai bzw. 4. Juli 1995 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 20 mit 1. September 1995 in Kraft.Der Notenwechsel gemäß Artikel 20, des Abkommens wurde am 20. Mai bzw. 4. Juli 1995 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 20, mit 1. September 1995 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam,
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 325/1983*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1983,