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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 183) über den Mutterschutz, 2000; Empfehlung (Nr. 191)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 183) über den Mutterschutz, 2000; Empfehlung (Nr. 191) 1
Art. 19neu
in Kraft ab 30.04.2005 · idF BGBl. III Nr. 105/2004 Art. 19↗RIS↗
Artikel 19
Der Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes erstattet der Allgemeinen Konferenz, wann immer er es für nötig erachtet, einen Bericht über die Durchführung dieses Übereinkommens und prüft, ob die Frage seiner gänzlichen oder teilweisen Neufassung auf die Tagesordnung der Konferenz gesetzt werden soll.