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Fassungsvergleich zu Ernährungshilfe-Übereinkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ernährungshilfe-Übereinkommen 1
Art. 19neu
in Kraft ab 29.01.2013 · idF BGBl. III Nr. 41/2013 Art. 19↗RIS↗
Artikel 19
Verbindlicher Wortlaut
Die Urschriften dieses Übereinkommens, dessen englischer und französischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu London am 25. April 2012.