Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum
1§ 0↗RIS↗
Art. 19neu
ARTIKEL 19
Computergesteuerte Buchungssysteme
Vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen in Anhang II handeln die Parteien im Einklang mit den Rechtsvorschriften für den Luftfahrtbereich, die in Teil H von Anhang III aufgeführt sind.