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Fassungsvergleich zu VIII. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

VIII. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 2neu
in Kraft ab 26.01.1910 · idF RGBl. Nr. 184/1913 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2.
Es ist untersagt, vor den Küsten und den Häfen des Gegners selbsttätige Kontaktminen zu legen zu dem alleinigen Zwecke, die Handelsschiffahrt zu unterbinden.