Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu XI. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

XI. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 2neu
in Kraft ab 26.01.1910 · idF RGBl. Nr. 187/1913 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2.
Die Unverletzlichkeit der Briefpostsendungen entzieht die neutralen Postdampfer nicht den Gesetzen und Gebräuchen des Seekrieges, welche die neutralen Handelsschiffe im allgemeinen betreffen. Doch soll ihre Durchsuchung nur im Notfalle unter möglichster Schonung und mit möglichster Beschleunigung vorgenommen werden.