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Fassungsvergleich zu Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung über die Aufhebung der Zensur××

Änderungen zwischen den Fassungen

Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung über die Aufhebung der Zensur 1
Art. 2neu
in Kraft ab 16.11.1918 · idF StGBl. Nr. 3/1918 Art. 2↗RIS↗
2. Die Einstellung von Druckschriften und die Erlassung eines Postverbotes gegen solche findet nicht mehr statt.
Die bisher verfügten Einstellungen und Postverbote sind aufgehoben. Die volle Freiheit der Presse ist hergestellt.
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Pressefreiheit