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Fassungsvergleich zu Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R) (aufgehoben) 1
Art. 2aufgehoben
in Kraft 01.01.1993 – 21.12.2005 · idF BGBl. Nr. 9/1978 · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 225/2005 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
(1) An der gemeinsamen Staatsgrenze wird zwischen der tschechoslowakischen Gemeinde Studanky und der österreichischen Ortschaft Weigetschlag bei den Grenzhauptsteinen II/59 und II/60 ein Straßenübergang für den internationalen Personen- und Güterfernverkehr geschaffen.
(2) Die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik baut die II/161 Straße von der Gemeinde Studanky bis zur gemeinsamen Staatsgrenze. Die Österreichische Bundesregierung baut die Bundesstraße B 126 bei Weigetschlag bis zur gemeinsamen Staatsgrenze aus.
Schlagworte
Personenfernverkehr