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Fassungsvergleich zu Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 20.12.1979 · idF BGBl. Nr. 18/1980 Art. 2↗RIS↗
Artikel II
Soweit zur Verwirklichung der in den Anlagen 1 bis 8 beabsichtigten Maßnahmen privatrechtliche Verträge zwischen den Vertragsparteien erforderlich sind, wird der Abschluß dieser Verträge unverzüglich vorbereitet werden.