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Fassungsvergleich zu Unterstützung in Zollangelegenheiten (Polen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Unterstützung in Zollangelegenheiten (Polen) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 10.11.1978 · idF BGBl. Nr. 588/1978 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Die Zollverwaltungen der Vertragsparteien werden im Rahmen dieses Abkommens
a) sich bemühen, durch engere Zusammenarbeit den Personen- und Warenverkehr zu erleichtern,
b) über Fachbereiche von beiderseitigem Interesse einen Informationsaustausch pflegen und
c) einander bei der Bekämpfung von Zuwiderhandlungen unterstützen.