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Fassungsvergleich zu Arbeitslosenversicherung (BRD)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Arbeitslosenversicherung (BRD) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.10.1979 · idF BGBl. Nr. 392/1979 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Sachlicher Geltungsbereich
(1) Dieses Abkommen bezieht sich auf die österreichischen Rechtsvorschriften über
a) das Arbeitslosengeld,
b) die Notstandshilfe,
c) die Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung,
d) die Kurzarbeitsbeihilfe,
e) die Schlechtwetterentschädigung,
f) das Insolvenz-Ausfallgeld,
auf die deutschen Rechtsvorschriften über
a) das Arbeitslosengeld,
b) die Arbeitslosenhilfe,
c) das Kurzarbeitergeld,
d) das Schlechtwettergeld,
e) das Konkursausfallgeld,
einschließlich der Rechtsvorschriften über die Beiträge und Umlagen.
(2) Bei Anwendung dieses Abkommens finden die Rechtsvorschriften keine Anwendung, die sich für einen Vertragsstaat aus anderen zwischenstaatlichen Verträgen oder aus überstaatlichem Recht ergeben oder zu deren Ausführung dienen.