Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Teilnahme Österreichs am ASTP 3××

Änderungen zwischen den Fassungen

Teilnahme Österreichs am ASTP 3 1
Art. 2neu
in Kraft ab 16.04.1987 · idF BGBl. Nr. 139/1987 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Bei der Durchführung des ASTP 3 hat die österreichische Bundesregierung die Rechte und Pflichten eines Teilnehmerstaates, die in der in der Präambel genannten Erklärung, den Durchführungsvorschriften sowie allen anderen die Durchführung dieses Programms regelnden Beschlüssen festgelegt sind.