Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung 1
Art. 2neu
in Kraft ab 10.11.1961 · idF BGBl. Nr. 289/1961 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2.
Als Bodensee im Sinne dieses Übereinkommens gelten der Obersee und der Untersee.