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Fassungsvergleich zu Vertrag zwischen Österreich und Deutschland über den Binnenschiffsverkehr××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vertrag zwischen Österreich und Deutschland über den Binnenschiffsverkehr 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.08.1987 · idF BGBl. Nr. 219/1987 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Im Geltungsbereich dieses Vertrages dürfen österreichische Schiffe die deutschen Binnenwasserstraßen und deutsche Schiffe die österreichischen Wasserstraßen im Zusammenhang mit Beförderungen nach Maßgabe der Artikel 3 bis 7 befahren.