Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vertrag zwischen Österreich und Deutschland über den Binnenschiffsverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 219/1987Bundesgesetzblatt Nr. 219 aus 1987,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.08.1987
Unterzeichnungsdatum
20.11.1985
Index
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Langtitel
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Binnenschiffsverkehr samt Anlage und Zusatzprotokoll
StF: BGBl. Nr. 219/1987 (NR: GP XVI RV 953 AB 1010 S. 148. BR: AB 3188 S. 479.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage und Zusatzprotokoll wird genehmigt.
2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Artikel 50, Absatz 2, B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 15. Mai 1987 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 3 am 1. August 1987 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 15. Mai 1987 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz 3, am 1. August 1987 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH und DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
IN DEM WUNSCH, die Beförderung von Personen und Gütern mit Binnenschiffen zu regeln und
IN DEM BESTREBEN, dabei auch die beiderseitigen Interessen nach der Eröffnung des Main-Donau-Kanals zu berücksichtigen,
haben folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2020
Dokumentnummer
NOR11011925
alte Dokumentnummer
N9198714230T