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Fassungsvergleich zu Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Ungarn) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.09.2013 · idF BGBl. III Nr. 201/2013 Art. 2↗RIS↗
ARTIKEL 2
GLEICHWERTIGKEIT DER KLASSIFIZIERUNGSSTUFEN
Die Parteien legen fest, dass folgende Klassifizierungsstufen gleichwertig sind:
Republik Österreich:
Republik Ungarn:
Englische Entsprechung:
STRENG GEHEIM
„SZIGORÚAN TITKOS!“
TOP SECRET
GEHEIM
„TITKOS!“
SECRET
VERTRAULICH
„BIZALMAS!“
CONFIDENTIAL
EINGESCHRÄNKT
„KORLÁTOZOTT
TERJESZTÉSŰ!“
RESTRICTED