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Fassungsvergleich zu Informationsaustausch in Steuersachen (Vogtei Guernsey)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Informationsaustausch in Steuersachen (Vogtei Guernsey) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 23.11.2014 · idF BGBl. III Nr. 222/2014 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Zuständigkeit
Die ersuchte Vertragspartei ist nicht zur Erteilung von Informationen verpflichtet, die ihren Behörden nicht vorliegen und sich auch nicht im Besitz oder in der Verfügungsmacht von Personen in ihrem Hoheitsbereich befinden.