Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Dreiländergrenzpunkt Thaya – March (Slowakei, Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Dreiländergrenzpunkt Thaya – March (Slowakei, Tschechische R) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.08.2017 · idF BGBl. III Nr. 121/2017 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Die auf der Grundlage der Bestimmungen bilateraler zwischen den Vertragsstaaten geschlossenen Staatsgrenzverträge zuständigen Behörden der Vertragsstaaten (in der Folge „zuständige Behörden") führen im Bedarfsfall eine gemeinsame Kontrolle der Vermarkung des Dreiländergrenzpunktes Thaya – March durch.