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Fassungsvergleich zu Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz (Bund – OÖ)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz (Bund – OÖ) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 16.07.2021 · idF BGBl. I Nr. 173/2021 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Vorhaben
(1) Die Vertragsparteien kommen unter Bedachtnahme auf die Zielsetzungen nach Art. 1 überein, als Vorhaben die Planung der „Stadtregionalbahnprojekte Linz“, in weiterer Folge kurz „Vorhaben“ genannt, unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie Transparenz gemeinsam zu finanzieren.
(2) Das Vorhaben umfasst folgende Planungen der „Stadtregionalbahnprojekte Linz“:
1. Vorprojekt Abschnitte 2, 4 und 5
2. Einreichprojekt Abschnitte 2 und 4 (Details siehe Anlagen).
(3) Eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens ergibt sich aus den Anlagen 1, 2 und 3.