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Fassungsvergleich zu Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Ungarn) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 13.09.2025 · idF BGBl. III Nr. 136/2025 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Zweck
Dieses Rahmenabkommen definiert den rechtlichen Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst mit dem Ziel, im Grenzgebiet eine bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung zu gewährleisten.