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Fassungsvergleich zu Gemeindevermittlungsämter××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gemeindevermittlungsämter 1
Art. 2 § 7neu
in Kraft ab 01.01.1975 · idF BGBl. Nr. 422/1974 Art. 2 § 7↗RIS↗
§ 7.
Die weiteren Vorschriften über das von den Vertrauensmännern bei Sühneversuchen wegen der im § 1 bezeichneten strafbaren Handlungen gegen die Ehre zu beobachtende Verfahren bleibt der Landesgesetzgebung vorbehalten.