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Fassungsvergleich zu Kultur, Wissenschaft, Erziehung - Zusammenarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kultur, Wissenschaft, Erziehung - Zusammenarbeit (aufgehoben) 1
Art. 20aufgehoben
in Kraft 07.07.1974 – 30.11.2015 · idF BGBl. Nr. 340/1974 · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 174/2015 Art. 20↗RIS↗
Artikel 20
Die allgemeinen finanziellen Bedingungen der Durchführung dieses Abkommens werden im Anhang geregelt, der einen integrierenden Teil dieses Abkommens bildet.