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Fassungsvergleich zu Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991) (aufgehoben) 1
Art. 20aufgehoben
in Kraft 01.08.1988 – 31.07.1991 · idF BGBl. Nr. 311/1988 Art. 20↗RIS↗
Artikel 20
Beide Seiten empfehlen die Entwicklung von Beziehungen zur gegenseitigen Konsultation und Zusammenarbeit zwischen dem Institut für kulturelles Management, künstlerische Betriebsführung und Öffentlichkeitsarbeit (IKM) an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien und dem Institut für Kulturforschung beim Ministerium für Kultur der Deutschen Demokratischen Republik.