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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum 1
Art. 20neu
in Kraft ab 02.08.2020 · idF BGBl. III Nr. 104/2020 Art. 20↗RIS↗
ARTIKEL 20
Soziale Aspekte
Vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen in Anhang II handeln die Parteien im Einklang mit den Rechtsvorschriften für den Luftfahrtbereich, die in Teil F von Anhang III aufgeführt sind.