Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
1§ 0↗RIS↗
Art. 201neu
KAPITEL 2
ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH VERWALTUNG DER ÖFFENTLICHEN FINANZEN, EINSCHLIESSLICH ÖFFENTLICHER FINANZKONTROLLE UND INTERNER KONTROLLE
ARTIKEL 201
a) Förderung der Umsetzung akzeptabler und allgemein anerkannter internationaler Standards sowie der Konvergenz mit den bewährten Verfahren der Europäischen Union in diesem Bereich,
b) Austausch von Informationen und Erfahrungen in diesem Bereich.