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Fassungsvergleich zu Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag××

Änderungen zwischen den Fassungen

Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag 1
Art. 21neu
in Kraft ab 26.08.2021 · idF BGBl. III Nr. 121/2021 Art. 21↗RIS↗
ARTIKEL 21
UNTERZEICHNUNG
Dieses Protokoll liegt am 4. Oktober 1991 in Madrid und danach bis zum 3. Oktober 1992 in Washington für jeden Staat, der Vertragspartei des Antarktis-Vertrags ist, zur Unterzeichnung auf.