Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
1§ 0↗RIS↗
Art. 231neu
ARTIKEL 231
a) Verbesserung der Lebensqualität und Gewährleistung besserer sozialer Rahmenbedingungen,
b) Stärkung der sozialen Inklusion und Anhebung des Sozialschutzniveaus für alle Arbeitnehmer sowie Modernisierung der Sozialschutzsysteme hinsichtlich Qualität, Zugänglichkeit und finanzieller Tragfähigkeit,
c) Verringerung der Armut, Förderung des sozialen Zusammenhalts und Schutz bedürftiger Menschen,
d) Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz und im sozialen Bereich im Einklang mit den jeweiligen Verpflichtungen, die sich für jede Vertragspartei aus internationalen Standards und Übereinkommen ergeben,
e) Förderung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen und Steigerung der Effizienz der Arbeitsvermittlungsdienste,
f) Bemühungen um mehr und bessere Arbeitsplätze mit menschenwürdigen Arbeitsbedingungen,
g) Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie des Niveaus des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz,
h) Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter durch Förderung der Teilnahme von Frauen am wirtschaftlichen und sozialen Leben und Sicherstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Beruf, Bildung, Ausbildung, Wirtschaft, Gesellschaft sowie bei Entscheidungsprozessen,
i) Verbesserung der Qualität des Arbeitsrechts und Gewährleistung eines besseren Schutzes von Arbeitnehmern,
j) Stärkung und Förderung des sozialen Dialogs, unter anderem durch den Ausbau der Kapazitäten der Sozialpartner.
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