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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Katar)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Katar) 1
Art. 24neu
in Kraft ab 01.02.2012 · idF BGBl. III Nr. 16/2012 Art. 24↗RIS↗
Artikel 24
ÜBEREINSTIMMUNG MIT MULTILATERALEN KONVENTIONEN
Wenn eine allgemeine multilaterale Luftverkehrskonvention oder ein multilaterales Luftverkehrsabkommen im Hinblick auf beide Vertragsparteien in Kraft tritt, gilt das vorliegende Abkommen und seine Anhänge als dementsprechend abgeändert.