Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Katar)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 16/2012Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2012,
Inkrafttretensdatum
01.02.2012
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Katar samt Anhang
StF: BGBl. III Nr. 16/2012
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. 25 des Abkommens wurde am 21. Jänner bzw. 13. Dezember 2011 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 25 mit 1. Februar 2012 in Kraft.Der Notenwechsel gemäß Artikel 25, des Abkommens wurde am 21. Jänner bzw. 13. Dezember 2011 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 25, mit 1. Februar 2012 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung des Staates Katar, nachstehend als „die Vertragsparteien“ bezeichnet, als Parteien der am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt;
In der Absicht, internationale Flugdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; und
In der Absicht, ein Abkommen zu schließen, um die Entwicklung von Linienflugdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten sowie darüber hinaus zu fördern,
Haben vereinbart wie folgt:
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2012
Dokumentnummer
NOR40135893