Änderungen zwischen den Fassungen
Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Schweiz)
1§ 0↗RIS↗
Art. 24neu
Artikel 24
Austausch der Unterlagen
Jeder Vertragsstaat erhält anlässlich der Unterzeichnung dieses Staatsvertrags eine von den die Delegationen leitenden Personen signierte Ausfertigung des in Art. 2 Abs. 1 angeführten „Technischen Berichts zum Gemeinsamen Werk“.