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Fassungsvergleich zu Kultur, Erziehungswesen, Wissenschaft (5. Übereinkommen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kultur, Erziehungswesen, Wissenschaft (5. Übereinkommen) (aufgehoben) 1
Art. 25aufgehoben
in Kraft 01.11.1989 – 31.10.1993 · idF BGBl. Nr. 482/1989 Art. 25↗RIS↗
Artikel 25
Sport und Leibeserziehung
Die Vertragsparteien sind bestrebt, die Beziehungen auf den Gebieten des Sports und der Leibeserziehung, insbesondere den Erfahrungsaustausch betreffend die Planung und Verwaltung von Sporteinrichtungen und die Organisierung von Sportveranstaltungen für Behinderte, auszuweiten.
Die Vertragsparteien ermutigen zur direkten Zusammenarbeit zwischen dem norwegischen Sportbund und der Österreichischen Bundessportorganisation in diesem Bereich.