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Fassungsvergleich zu Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen EG – Marokko ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen EG – Marokko 1
Art. 25neu
in Kraft ab 19.03.2018 · idF BGBl. III Nr. 26/2018 Art. 25↗RIS↗
ARTIKEL 25
Geografische Ausweitung des Abkommens
Die Vertragsparteien erkennen den bilateralen Charakter dieses Abkommens an, sind sich aber bewusst, dass es in den Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft fällt, die laut der Erklärung von Barcelona vom 28. November 1995 aufgebaut werden soll. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Führung eines kontinuierlichen Dialogs, um die Vereinbarkeit dieses Abkommens mit dem Prozess von Barcelona zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit, in gegenseitigem Einvernehmen Änderungen zu beschließen, um ähnliche Luftverkehrsabkommen zu berücksichtigen.