Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Ruanda)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Ruanda) 1
Art. 25neu
in Kraft ab 01.07.2024 · idF BGBl. III Nr. 87/2024 Art. 25↗RIS↗
Artikel 25
Multilaterale Vereinbarungen
Tritt eine multilaterale Vereinbarung über den Luftverkehr für beide Vertragsparteien in Kraft, so haben die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vorrang. Es können Beratungen nach Artikel 23 dieses Abkommens abgehalten werden, um festzustellen, inwieweit dieses Abkommen durch die Bestimmungen der oben genannten multilateralen Vereinbarung berührt wird.