Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 26neu
Artikel 26
Unverletzlichkeit der Archive und der Schriftstücke
Die Archive und die Schriftstücke der Spezialmission sind jederzeit unverletzlich, wo immer sie sich befinden. Soweit nötig, sollen sie mit sichtbaren äußerlichen Kennzeichen versehen sein.