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Fassungsvergleich zu Rahmenabkommen EU – Australien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenabkommen EU – Australien 1
Art. 26neu
in Kraft ab 21.10.2022 · idF BGBl. III Nr. 163/2022 Art. 26↗RIS↗
ARTIKEL 26
Transparenz
Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung der Transparenz und der Rechtsstaatsgarantie nach Artikel X des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT 1994) und Artikel III des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) bei der Anwendung ihrer handelsbezogenen Gesetze und Vorschriften an und kommen zu diesem Zweck überein, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zu verstärken, um die Regelungsqualität und -effizienz und die Grundsätze der guten Verwaltungspraxis zu fördern.
Schlagworte
Regelungseffizienz, Zollabkommen