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Fassungsvergleich zu Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Bahrain)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Bahrain) 1
Art. 27neu
in Kraft ab 01.02.2011 · idF BGBl. III Nr. 14/2011 Art. 27↗RIS↗
Artikel 27
IN-KRAFT-TRETEN
(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.
(2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Monat unmittelbar folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist, und seine Bestimmungen finden für alle Steuerjahre Anwendung, die nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres beginnen, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.