Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Bahrain)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 14/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2011,
Inkrafttretensdatum
01.02.2011
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Bahrain auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 14/2011 idF BGBl. III Nr. 163/2016 (NR: GP XXIV RV 399 AB 501 S. 51. BR: AB 8255 S. 780.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Art. 27 Abs. 1 des Abkommens am 30. November 2010 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 27 Abs. 2 am 1. Februar 2011 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Artikel 27, Absatz eins, des Abkommens am 30. November 2010 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 27, Absatz 2, am 1. Februar 2011 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung des Königreichs Bahrain, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Anmerkung
Die Berichtigung, BGBl. III Nr. 163/2016, betrifft nur das Protokoll in arabischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2016
Dokumentnummer
NOR40127134