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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern (aufgehoben) 1
Art. 28aufgehoben
in Kraft 05.01.1972 – 31.03.2009 · idF BGBl. Nr. 39/1972 · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 16/2009 Art. 28↗RIS↗
Artikel 28
(1) Dieses Abkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Athen ausgetauscht werden.
(2) Dieses Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und seine Bestimmungen finden Anwendung:
a) in Österreich: für das Veranlagungsjahr, das am 1. Jänner des Kalenderjahres beginnt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden stattgefunden hat, und für alle folgenden Veranlagungsjahre; hinsichtlich des Artikels 8 für das Veranlagungsjahr 1960 und für folgende Veranlagungsjahre;
b) in Griechenland: auf die Einkünfte, die nach dem 1. Tag des Kalenderjahres, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden stattgefunden hat, und in folgenden Jahren erzielt wurden, hinsichtlich des Artikels 8 auf die im Kalenderjahr 1960 und in folgenden Jahren erzielten Einkünfte.