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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Malta)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Malta) 1
Art. 28neu
in Kraft ab 13.07.1979 · idF BGBl. Nr. 294/1979 Art. 28↗RIS↗
KAPITEL VII
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 28
Inkrafttreten
(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Wien ausgetauscht.
(2) Dieses Abkommen tritt 60 Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist anzuwenden
a) hinsichtlich der Steuern vom Einkommen, für Einkünfte, die am oder nach dem 1. Jänner 1977 zugeflossen sind,
b) hinsichtlich der Steuern vom Vermögen für Steuern, die ab 1. Jänner 1977 erhoben werden.