Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Malta)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 294/1979Bundesgesetzblatt Nr. 294 aus 1979,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
13.07.1979
Unterzeichnungsdatum
29.05.1978
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 294/1979 (NR: GP XIV RV 1045 AB 1131 S. 117. BR: AB 1969 S. 383.)
Sprachen
Deutsch, Englisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Mai 1979 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 am 13. Juli 1979 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Mai 1979 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, am 13. Juli 1979 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
UND
DIE REPUBLIK MALTA
VON DEM WUNSCHE GELEITET, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
SIND ÜBEREINGEKOMMEN WIE FOLGT:
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Malta plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA Malta plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2019
Dokumentnummer
NOR11004329
alte Dokumentnummer
N3197912716T