Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes 1
Art. 28neu
in Kraft ab 09.07.2009 · idF BGBl. III Nr. 76/2009 Art. 28↗RIS↗
Artikel 28 – Internationale Kampagnen zur Sammlung von Spenden
Die Vertragsstaaten unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die unter der Schirmherrschaft der UNESCO zu Gunsten des Fonds durchgeführten internationalen Kampagnen zur Sammlung von Spenden.